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   BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05   

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https://dejure.org/2006,15231
BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05 (https://dejure.org/2006,15231)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2006 - IX R 41/05 (https://dejure.org/2006,15231)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - IX R 41/05 (https://dejure.org/2006,15231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 81; ; FGO § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Versäumung der Revisionsfrist; Rechtzeitigkeit der Revisionsschrift

  • datenbank.nwb.de

    Beweiserhebung über Rechtzeitigkeit der Rechtsmittelabsendung durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.08.2002 - IX B 179/01

    NZB; Anscheinsbeweis, fehlender Abgangsvermerk der FA-Poststelle

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05
    Ist wie hier zwischen den Beteiligten streitig, ob die behaupteten Tatsachen in der vom FA zur Glaubhaftmachung seines Wiedereinsetzungsgesuchs vorgelegten Dokumentation seiner Absendevorgänge zutreffen --wie hier das behauptete Absendedatum 22. November 2005 statt einer von den Klägern behaupteten Absendung nach dem 24. November 2005--, hat sich das Gericht die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die rechtzeitige Absendung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002 XI B 176/01, BFH/NV 2002, 1280; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 7. Juli 2003 II B 5/03, BFH/NV 2003, 1440) im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ggf. auch durch Beweisaufnahme zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 138).
  • BFH, 28.05.2002 - XI B 176/01

    Tag der Aufgabe zur Post; Beleg durch Datumsstempel der Rechtsbehelfsstelle?

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05
    Ist wie hier zwischen den Beteiligten streitig, ob die behaupteten Tatsachen in der vom FA zur Glaubhaftmachung seines Wiedereinsetzungsgesuchs vorgelegten Dokumentation seiner Absendevorgänge zutreffen --wie hier das behauptete Absendedatum 22. November 2005 statt einer von den Klägern behaupteten Absendung nach dem 24. November 2005--, hat sich das Gericht die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die rechtzeitige Absendung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002 XI B 176/01, BFH/NV 2002, 1280; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 7. Juli 2003 II B 5/03, BFH/NV 2003, 1440) im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ggf. auch durch Beweisaufnahme zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 138).
  • BFH, 07.07.2003 - II B 5/03

    Wiedereinsetzung; Postausgangskontrolle des FA

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05
    Ist wie hier zwischen den Beteiligten streitig, ob die behaupteten Tatsachen in der vom FA zur Glaubhaftmachung seines Wiedereinsetzungsgesuchs vorgelegten Dokumentation seiner Absendevorgänge zutreffen --wie hier das behauptete Absendedatum 22. November 2005 statt einer von den Klägern behaupteten Absendung nach dem 24. November 2005--, hat sich das Gericht die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die rechtzeitige Absendung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002 XI B 176/01, BFH/NV 2002, 1280; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 7. Juli 2003 II B 5/03, BFH/NV 2003, 1440) im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ggf. auch durch Beweisaufnahme zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 138).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 112/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist -

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05
    Ist wie hier zwischen den Beteiligten streitig, ob die behaupteten Tatsachen in der vom FA zur Glaubhaftmachung seines Wiedereinsetzungsgesuchs vorgelegten Dokumentation seiner Absendevorgänge zutreffen --wie hier das behauptete Absendedatum 22. November 2005 statt einer von den Klägern behaupteten Absendung nach dem 24. November 2005--, hat sich das Gericht die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die rechtzeitige Absendung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002 XI B 176/01, BFH/NV 2002, 1280; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 7. Juli 2003 II B 5/03, BFH/NV 2003, 1440) im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ggf. auch durch Beweisaufnahme zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 138).
  • BFH, 30.01.2009 - IX B 174/07

    Pflicht des Gerichts zur Beweisaufnahme über die Umstände der Ladung zur

    Der Senat hat sich daher die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung zu verschaffen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2006 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 744, m.w.N.).
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